Dipl.-Ing. & Dipl.-Wirt.-Ing.
Bauingenieur und Wirtschaftsingenieur
Ich erstatte Gutachten für Gerichte und für private Auftraggeber zur Ermittlung von Tatsachen, Ursachen und Kosten in folgenden Fachgebieten.
Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamm, Köln
Landgerichte:Arnsberg, Aurich, Bad Kreuznach, Bielefeld, Bochum, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Flensburg, Frankfurt a. M., Göttingen, Hagen, Halle, Hannover, Hildesheim, Kassel, Kiel, Kleve, Köln, Lübeck, Magdeburg, Mönchengladbach, Mühlhausen, Münster, Offenbach, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Potsdam, Saarbrücken, Stade, Verden, Wuppertal
Amtsgerichte:Bad Oeynhausen, Blomberg, Bielefeld, Brakel, Brandenburg a.d. Havel, Bünde, Delbrück, Detmold, Gütersloh, Halle (Westf.), Hameln, Hamm, Herford, Hofgeismar, Höxter, Kassel, Lemgo, Lippstadt, Montabaur, Osnabrück, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück, Springe, Steinfurt, Warburg, Warendorf
Durch Baumängel können neben Ärger und Verdruss auch hohe finanzielle Verluste entstehen! Gerichtliche Auseinandersetzungen verursachen zusätzliche Kosten!
Diese Risiken können Sie vermeiden mit
Baubegleitende Qualitätsüberwachungen nach allgemeinen BQÜ-Qualitäts-Management-Standard
Die Bauausführung wird von mir und ggf. von weiteren Sachverständigen entsprechend dem in dem BQÜ-Plan festgelegten Zeitmodus überwacht und zwar nach Gewerken und mehreren Ausführungszwischenständen gegliedert, sodass nach Herstellung nicht mehr einsehbare Fehlstellen vermieden werden.
Die einzelnen Schritte der Überwachung werden von mir protokolliert und ggf. durch Lichtbildaufnahmen dokumentiert.
Durch den Einsatz von BQÜ (Baubegleitende Qualitätsüberwachung) werden Qualitätsminderungen, Nutzungsausfälle, Folgeschäden, Wertminderungen, Abnahme- und Zahlungsverweigerungen vermieden, Investitions-Budgets und Renditeerwartungen abgesichert. Die Kosten für BQÜ werden durch die gewonnenen Vorteile mehrfach abgedeckt.
Nach Fertigstellung bestätigte ich die Ausführungsqualität des Bauvorhabens durch die Ausfertigung eines Zertifikates über die Überwachung der Ausführung nach BQÜ-Standard.
In unserem Gemeinschaftsbüro überschneiden und ergänzen sich unsere Fachgebiete hervorragend.
Herr Spruch ist Sachverständiger für das Tischlerhandwerk, von der Handwerkskammer Bielefeld öffentlich bestellt und vereidigt. Er deckt insbesondere folgende Fachgebiete ab:
Unsere Kunden erhalten ein qualifiziertes Gemeinschaftsgutachten. Jeder Sachverständige zeichnet für seine eigene Leistung verantwortlich.
Bei komplexeren Gemeinschaftsgutachten ziehen wir Sachverständige der Sachverständigengesellschaft des Bauhandwerks Bielefeld hinzu.
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildungen können verschiedene Ursachen haben.
Sie können auf ein fehlerhaftes Wohn- und Lüftungsverhalten zurückgeführt werden, wenn an den befallenen bzw. gegebenenfalls feuchten Stellen keine Wärmebrücken bzw. andere bauliche Ursachen in Frage kommen. Bauliche Ursachen können Abdichtungsfehler oder Wärmebrücken sein.
Abdichtungsfehler werden durch Begutachtung erhoben. Liegt ein solcher Fehler vor, dann ist meistens auch die Ursache für den Schimmelpilzschaden geklärt.
Wärmebrücken werden rechnerisch nachgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Wärmebrücke auch einen technischen Mangel darstellt. Ein technischer Mangel liegt nur dann vor, wenn zum Bauzeitpunkt eine Abweichung von den damals maßgebenden allgemein anerkannten Regeln der Technik gegeben ist.
Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden können aber auch durch eine Kombination von falschem Wohnverhalten und einem baulichen Mangel entstehen.
Um Aussagen über ein Wohn- und Lüftungsverhalten zu erhalten, müssen Langzeitbeobachtungen vorgenommen werden. Hierzu dienen sogenannte Datenlogger die Klimadaten aufzeichnen. Die Auswertung zeigt dann, ob richtig gelüftet und ausreichend geheizt wurde.
Fußbodenkonstruktionen, ob im Wohnungs- oder im Gewerbe- und Industriebau, zählen zu den komplexesten und hochbelasteten Bauteilen. Sie werden sprichwörtlich mit Füßen getreten.
An ihrer Herstellung sind in der Regel viele Gewerke wie Rohbauunternehmer, Heizungsbauer, Estrichleger und Bodenleger beteiligt. Aus diesem Grunde müssen sie detailliert geplant werden. Es ist wichtig, dass der Fußbodenaufbau für die spätere Nutzung ausgelegt wird. Die Ausführung der handwerklichen Arbeiten muss überwacht werden. Insbesondere müssen dabei die Schnittstellen zwischen den Gewerken koordiniert werden. Schon kleine Fehler können große Auswirkungen haben.
Wenn Risse und Absenkungen, Verwölbungen, Blasen und Vertiefungen an der Oberfläche von Fußböden auftreten, dann liegt die Ursache meistens tiefer. Neben Ausführungsfehler können insbesondere bauphysikalische Planungsfehler, aber auch Fehler in der Tragwerksplanung ursächlich sein.
Allgemeine Fußbodenkonstruktionen stellen bereits komplexe und hochbelastete Bauteile dar. Nur von Balkonfußböden werden diese noch getoppt. Denn neben den üblichen Beanspruchungen werden Balkone zusätzlich durch die Witterung, durch Sonne, Regen und Wind belastet.
Fehler bei der Balkonabdichtung haben nicht nur optischen Einfluss. Sie zerstören auf Dauer das Bauteil selbst. Dringt über eine undichte Balkonabdichtung Feuchtigkeit in das Gebäude ein, dann ist ein Schimmelpilzschaden vorprogrammiert. Ein Schimmelpilzschaden tritt häufig auch dann ein, wenn Duschen und Bäder in Wohnungen falsch oder überhaupt nicht abgedichtet worden sind.
Industrieböden, auch oft Industriefußböden genannt, sind begehbare und befahrbare Fußboden-Konstruktionen aus bewehrten, unbewehrten Beton bzw. Stahlfaser-Beton mit oder ohne Verschleißschicht (Hartstoffestrich, Hartstoffeinstreuung, Reaktionsharzbeschichtung) in Industriebetrieben, Produktions- und Lagerhallen oder ähnlich beanspruchten Anlagen.
Der Industrieboden ist in der Regel das am stärksten beanspruchte Bauteil einer Produktions-, Lager- oder Versandhalle eines Industriebetriebes. Das Versagen eines solchen Fußbodens führt zwar meistens nicht zu Standsicherheitsproblemen, hat aber bedeutende Auswirkungen durch Behinderungen der Betriebsabläufe oder führt sogar zu Produktionsstillständen. Der Planung der Industrieböden einschließlich der Verschleißschichten ist daher viel Aufmerksamkeit zu widmen, die mit hoher Belastbarkeit und langer Lebensdauer belohnt wird.
Die Planung beginnt mit der Analyse der zu erwartenden Beanspruchungen, zu denen neben hohen statischen und dynamischen Punkt- und Flächenlasten rollende, schleifende und stoßende Beanspruchungen sowie chemische Angriffe gehören. Besondere Einsatzbereiche erfordern gelegentlich besondere Ebenheitstoleranzen. Elektrostatische Aufladungen vergrößern die Explosionsgefahr z. B. bei Tankstellen, Lackierbetrieben oder der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Nicht zuletzt sind auch die Anforderungen an die Rutschsicherheit aus Gründen des Arbeitsschutzes einzuhalten.
Estriche sind Mörtelschichten, die als Fußboden auf einem tragfähigen Untergrund oder auf zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschichten aufgebracht werden. Sie sind nach dem Erhärten unmittelbar nutzfähig oder können einen Belag erhalten.
Sie werden je nach verwendetem Bindemittel unterschieden. Es gibt Zementestrich (CT / früher ZE), Calciumsulfatestrich (CA, früher auch Anhydritestrich), Magnesiaestrich (MA), Gussasphaltestrich (AS) und Kunstharzestrich (SR). Nach der Funktionsart werden Estriche als Verbundestrich, Estrich auf Trennschicht, Estrich auf Dämmschicht, Heizestrich, Hartstoffestrich, einschichtiger Estrich und mehrschichtiger Estrich unterschieden.
Bereits 50 % aller Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland fallen in den Bereich des Altbaues. Und dieser Prozentsatz steigt weiter an.
Bedingt durch die vorherrschende Neubautätigkeit der Nachkriegsjahre sind jedoch Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit historischen Baumaterialien und handwerklichen Arbeitstechniken weitgehend verlorengegangen. Unnötige Verluste an Substanz und kostspielige Bauschäden entstehen noch immer durch unzureichendes Wissen und mangelnde Erfahrung der Planenden und Ausführenden im Zuge von Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen am alten Baubestand. Hinzu kommt, dass die Planung und Bauausführung am historischen Bestand eine gänzlich andere Vorgehensweise erfordert als beim Neubau.
Baudenkmäler und Altbauten stellen an den Planer, Ingenieur und Statiker besondere Anforderungen. Die Bestandsanalyse, die Auswahl des geeigneten Sanierungssystems und der Berechnungsmethoden hinsichtlich des Tragverhaltens, die Beschäftigung mit handwerklichen Ausführungsproblemen müssen geklärt sein. Darüber hinaus müssen die Forderungen an den Schall-, Wärme- und Brandschutz und die Forderungen, die aus den Denkmalschutzgesetzen der Länder resultieren berücksichtigt werden.
Der für den Neubau "trainierte" Architekt, Planer und Ingenieur neigt oft dazu, das komplexe Altbausystem zu ignorieren, und aufgrund stark vereinfachter Annahmen vorschnell aus dem Neubau abgeleitete Konstruktionen und Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen - häufig mit ungeeigneten Materialien.
Die Energieeinsparverordnung fordert unter bestimmten Voraussetzungen
den Austausch älterer Heizungen,
die nachträgliche Wärmedämmung oberer Geschoßdecken,
die nachträgliche Wärmedämmung ungedämmter Leitungen,
das Modernisieren, zum Beispiel des Außenputzes oder der Fenster und Außentüren.
Sie verpflichtet gleichzeitig dazu, die energetische Qualität vorhandener Außenbauteile deutlich zu verbessern. Die Winddichtheit des Gebäudes muß geplant werden.
Was kosten solche Maßnahmen und zu welchen Energieeinsparungen führen Sie?
Die Antwort hierauf geben wir Ihnen. Wir ermitteln auch, wie sich die Investitionen im Laufe der Jahre amortisieren. Und ganz wichtig: Sie erhalten Hinweise auf finanzielle Fördermöglichkeiten.
Wir kennen aber auch die Gefahren, die mit falsch eingesetzter Wärmedämmung verbunden sein können. Wir beraten Sie, wie sich solche Schäden vermeiden lassen. Obendrein erhalten Sie wertvolle Hinweise, die über die eigentliche Energieberatung hinaus gehen.
Benötigen Sie eine Baugenehmigung?
Kann der Schallschutz verbessert werden?
Müssen Fragen des Denkmalschutzes beachtet werden oder soll die Fassade aus anderen Gründen in ihrem Erscheinungsbild erhalten bleiben?
Läßt sich das Gebäude durch Veränderungen einzelner Räume verbessern?
Wir stehen ihnen Rede und Antwort.
Die Gebäudeplanung erfolgt unter gestaltenden, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten. Schon dies macht deutlich, dass der Aspekt der Energieeinsparung in der Gesamtplanung eine bedeutende Rolle spielt.
Was kann nachträglich im Bestand verbessert werden?
Sehr wirkungsvoll ist der nachträgliche Wärmeschutz der Fassade. Hier stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl: Je nach Wunsch, nach den speziellen Gegebenheiten des Gebäudes und natürlich nach den finanziellen Möglichkeiten kann ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden oder eine gedämmte Klinkerfassade errichtet werden. Möglich ist auch eine Dämmung, die durch eine Vorhangfassade vor der Witterung geschützt wird. Wird der Dachraum genutzt, muß die Dachfläche gedämmt werden; gleiches gilt für Kellerwände, wenn Kellerräume beheizt werden.
Sinnvoll ist auch die Dämmung der Kellerdecke, wenn Leitungsführungen unter der Kellerdecke dies nicht behindern. Alle Maßnahmen sind besonders dann sehr wirtschaftlich, wenn sowieso Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anstehen. Sie sind dann aber auch zumeist durch die neue Energieeinsparverordnung vorgeschrieben.
Sehr effektiv zur Einsparung von Energie ist der Austausch von alten Fenstern gegen moderne. Durch den Einbau neuer Fenster ändern sich allerdings die bauphysikalischen Bedingungen. Schimmelpilze können sich an den Wänden bilden. Der Fensteraustausch sollte also durch weitere Maßnahmen begleitet werden. Oft ist auch die Heizungsanlage veraltet. Die Energieeinsparverordnung sieht daher vor, dass vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute Heizkessel bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb genommen werden müssen. Raumthermostate und Außenfühler sind sowieso seit 1998 auch in Altbauten Pflicht.
Dipl.-Ing. + Dipl.-Wirt.-Ing. Hubert Baumeister
Graf-Volkwin-Str. 14
32676 Lügde-Falkenhagen
Von der Ingenieurkammer Bau NRW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mängel und Schäden in und an Gebäuden, Industriefußböden und Estriche
Telefon: 05283 - 81 61
Telefax: 05283 - 94 83 16
E-Mail: info(at)h-baumeister.de
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Hubert Baumeister wurde von der IK-BAU NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf für das Sachgebiet Mängel und Schäden in und an Gebäuden, Industriefußböden und Estriche öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IK-BAU NRW. Diese kann auf der WEB-Seite der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen eingesehen werden.
Steuernummer: 313/5015/0074
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Ende der Datenschutzbelehrung.